Haftungsfalle Glatteis: Alles zur Streupflicht und wie Sie sich vor Schadensersatz schützen
- Sedo

- 28. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Sept.
Glatteis im Winter ist tückisch und eine der häufigsten Ursachen für Stürze mit oft schmerzhaften und teuren Folgen. Für Grundstückseigentümer und Vermieter bedeutet dies eine besondere Verantwortung: die Streupflicht. Wird diese vernachlässigt, drohen im Falle eines Unfalls erhebliche Haftungsansprüche. Wir erklären, was Sie zur Streupflicht wissen müssen und wie ein professioneller Winterdienst Sie vor finanziellen Risiken schützen kann.

Die rechtliche Grundlage: Verkehrssicherungspflicht und Streupflicht bei Glatteis und Haftung
Jeder, der auf seinem Grundstück oder den angrenzenden öffentlichen Wegen eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat eine Verkehrssicherungspflicht. Im Winter konkretisiert sich diese durch die Räum- und Streupflicht Glatteis Haftung.
Ziel: Gefahren durch Schnee und Eis für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
Delegation: Gemeinden übertragen diese Pflicht meist per Satzung auf die Anlieger (Grundstückseigentümer).
Vermieter: Vermieter können die Streupflicht an Mieter weitergeben, müssen dies aber klar im Mietvertrag regeln und bleiben in der Überwachungspflicht.
Wann und wo muss bei Glatteis gestreut werden?
Die genauen Anforderungen sind in den kommunalen Satzungen festgelegt (für Lübeck z.B. in der Straßenreinigungssatzung). Generell gilt:
Unverzüglich nach Eintritt der Glätte: Sobald Glätte auftritt oder erkennbar wird (z.B. durch überfrierende Nässe, Eisregen), muss gehandelt werden.
Innerhalb der üblichen Verkehrszeiten: Meist werktags von ca. 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags oft ab 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltender Glättebildung muss auch wiederholt gestreut werden.
Betroffene Flächen: Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge zum Haus, zu Mülltonnen etc.
Welche Streumittel sind erlaubt und effektiv?
Abstumpfende Mittel: Sand, Splitt, Granulat sind die Mittel der Wahl. Sie sorgen für Griffigkeit auf glatten Flächen.
Auftauende Mittel (Salz): Die Verwendung von Streusalz ist für Privatpersonen und auf Gehwegen in vielen Kommunen stark eingeschränkt oder verboten, da es umweltschädlich ist (schädigt Pflanzen, Tiere, Gewässer, greift Materialien an). Informieren Sie sich über die lokalen Bestimmungen! Professionelle Winterdienste kennen die Ausnahmen (z.B. für extreme Wetterlagen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen und es explizit erlaubt ist).
Wer haftet bei einem Unfall auf glattem Gehweg?
Kommt eine Person auf einem nicht oder unzureichend gestreuten Gehweg zu Fall und verletzt sich, haftet in der Regel derjenige, der die Streupflicht vernachlässigt hat – also der Grundstückseigentümer oder die von ihm beauftragte Person/Firma.
Mögliche Folgen:
Schadensersatzforderungen: Übernahme von Behandlungskosten, Kosten für Rehabilitation, Verdienstausfall, Haushaltshilfe.
Schmerzensgeld: Für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen.
Strafrechtliche Konsequenzen: In schweren Fällen (z.B. fahrlässige Körperverletzung).
Beweislast: Der Gestürzte muss in der Regel nachweisen, dass die Streupflicht Glatteis Haftung verletzt wurde und dies ursächlich für den Unfall war. Fotos, Zeugenaussagen und Wetterdaten können hier eine Rolle spielen.
Versicherungsschutz ist wichtig, aber keine Garantie
Private Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson anderen zufügen (z.B. als Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses).
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Unverzichtbar für Vermieter und Eigentümergemeinschaften.
Aber Vorsicht: Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. wiederholtes Ignorieren der Streupflicht trotz bekannter Glättegefahr) kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Wie ein professioneller Winterdienst Sie absichert?
Die Beauftragung eines zuverlässigen Winterdienstes wie Reines-Konzept minimiert Ihr Haftungsrisiko erheblich:
Nachweisliche Erfüllung der Pflichten: Der Dienstleister übernimmt die Streupflicht vertragsgemäß.
Fachkenntnis: Kenntnis der lokalen Satzungen und optimalen Streumethoden/-mittel.
Zuverlässigkeit: Auch bei Abwesenheit oder Krankheit des Eigentümers wird gestreut.
Betriebshaftpflicht des Dienstleisters: Ein seriöser Winterdienst verfügt über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch seine Tätigkeit (oder Unterlassung) entstehen. Achten Sie darauf, dass dies im Vertrag geregelt ist.
Dokumentation: Viele Dienste protokollieren ihre Einsätze (wann, wo, womit gestreut), was im Schadensfall als Nachweis dienen kann.
Reines-Konzept: Ihr Schutzschild gegen Glatteis-Haftung in Lübeck
Wir von Reines-Konzept nehmen Ihnen die Sorge vor Glatteisunfällen. Mit unserem professionellen Streudienst in Lübeck und Umgebung sorgen wir für sichere Wege und schützen Sie vor unliebsamen Haftungsansprüchen.
Die Streupflicht ist eine ernste Angelegenheit mit potenziell weitreichenden finanziellen Folgen. Handeln Sie präventiv und sorgen Sie für eine lückenlose Erfüllung Ihrer Pflichten, um sich und andere zu schützen.
Gehen Sie kein Risiko ein! Übertragen Sie Ihre Streupflicht an die Profis von Reines-Konzept und genießen Sie den Winter sorgenfrei. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!





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