Winterdienst
DAS bieten wir Ihnen
Objektservice
Wir kümmern uns um Ihre Räum- und Streupflichten. Außenanlagen & Zugänge sind das Aushängeschild von Objekten bzw. Ihres Unternehmens. Wir sorgen dafür, dass Ihr Objekt immer einen repräsentativen Eindruck hinterlässt. Wir sorgen im Winter dafür, dass Zu- & Auffahrten, sowie Gehwege schnee- und eisfrei gemacht werden. Auf unseren Winterdienst ist verlass, schwierige und extreme Witterungsverhältnisse sind für uns kein Problem, sondern eine Herausforderung.
Der Winter stellt Hauseigentümer in Lübeck und im Nahbereich, oft vor besondere Herausforderungen. Schnee oder Eis soll für Sie nicht zum Schrecken werden, sondern bezaubernd bleiben. Vergessen Sie getrost die Schattenseiten des Winters, oder noch besser – genießen Sie seine schönen Seiten. Überlassen Sie einfach uns die mit Ihm verbundenen Probleme. Wir kümmern uns um Ihren Winterdienst in Lübeck. Somit Ihre Mobilität und Sicherheit auch im Winter in Lübeck gewährleistet.
Ob bei plötzlichem Wintereinbruch oder langanhaltenden Schneefällen: Auf unseren Winterdienst ist Verlass! Schwierige und extreme Witterungsverhältnisse sind für uns kein Problem, sondern eine Herausforderung.
Es spielt keine Rolle ob es sich um einen Gehweg oder ein komplettes Firmen Außengelände handelt, unsere geschulten Schneeräumer machen die Bodenfläche schneefrei, per Hand oder mit einem unserer Winterdienst Fahrzeugen und streuen je nach Bedarf mit Salz, Splitt oder gar Sand.
Ordnungsgemäße Einsatzplanung
"Der Winter ist keine Jahreszeit, sondern eine Aufgabe."
Um einen sofortigen Einsatz auch bei höheren Minusgraden sicher zu gewährleisten, sind sämtliche Fahrzeuge und Geräte in geräumigen Fahrzeughallen untergestellt und zu jeder Tages- und Nachtzeit, egal ob an Werk-, Sonn- oder Feiertag 100%ig einsatzbereit.
Permanente Wetterbeobachtungen, Kontrollfahrten, Einsatz von GPS-Daten bei Planung und Überwachung, eigenes digitales Kartenmaterial zur individuellen Erstellung von Einsatzplänen und natürlich die Schulung des Räum- und Streupersonals in Theorie und Praxis bilden Grundlagen für die ordnungsgemäße Durchführung.
Wegfall des Haftungsrisikos
Grundstückseigentümer tragen grundsätzlich für alle Personenunfälle, die aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen im Winterdienst entstehen, die Haftung und zwar zivilrechtlich (Schadensersatz für Personen- und Sachschäden, wie z.B. Knochenbrüche, Prellungen, Schürfwunden sowie die Beschädigung und Verschmutzung von Bekleidung), als auch strafrechtlich, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Durch die Übertragung des Winterdienstes auf dem Reines-Konzept GbR, stellen Sie nicht nur die einwandfreie und zuverlässige Nutzbarkeit von Gehwegen, Zugängen und Straßen sicher, sondern entledigen sich auch des Haftungsrisikos, das mit der Übertragung auf uns übergeht.